26.07.2010
Unzufriedenheit mit neuer EU-Gebäuderichtlinie
Die Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie wurde vor kurzem vom EU-Parlament verabschiedet. Eine informelle Einigung hatten das Brüsseler Parlament und Ministerrat bereits im November 2009 getroffen. Die Richtlinie sieht vor, dass Neubauten ab dem 31.Dezember 2020 nur noch als „Fast-Null-Energie-Gebäude“ gebaut werden dürfen.
Ab Dezember 2020 dürfen Neubauten somit nur noch sehr wenig Energie verbrauchen und müssen diese zum großen Teil aus erneuerbaren Energien abdecken. Für öffentliche Bauten tritt diese Auflage bereits 2018 in Kraft.
Da Neubauten jedoch nur rund ein Prozent der Gebäude aus machen, zeigten sich Klimaschützer deshalb enttäuscht, da das enorme Energieeinsparpotenzial im Gebäudebereich somit weitgehend ungenutzt bleibt: Denn, Altbauten müssen Effizienzauflagen nur dann einhalten, wenn eine größere Renovierung ansteht.
Maßnahmen, die die energetische Sanierung vorantreiben könnten, wurden von den Regierungen fast ausnahmslos gestrichen. Die Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, widersetzten sich den Vorschlägen des EU-Parlaments, mit der Begründung, dass der öffentliche Sektor eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Empfehlungen des Energieausweises einnehmen müsse. Auch die Forderung nach finanziellen und steuerlichen Anreizen für Investitionen in energieeffiziente Gebäude blieb bei den Verhandlungen auf der Strecke.
Nun fordern Eurace und die Grünen deshalb weitere Schritte. „Die Kommission sollte im Rahmen des EU-Energieeffizienzaktionsplans bis zum Jahresende eine Gebäudestrategie vorlegen“, so der luxemburgische grüne EU-Parlamentarier Claude Turmes. Diese sollte Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Regeln unterstützen, finanzielle Instrumente für energetische Sanierungen schaffen und die Forschung in kosteneffiziente Nullenergiehäuser anregen.
Quelle: EU-Koordination des Deutschen Naturschutzring (DNR) e.V. (www.eu-koordination.de/)

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